„Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto finden am Sonntag, 20. Oktober 2024, die allgemeinen Kirchenvorstandswahlen in der bayerischen Landeskirche statt. Auch 18 Frauen und Männer aus der Kirchengemeinde Allach-Menzing haben sich zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt, sie sind bereit, sich mit ihrer Person, ihrer Zeit und ihrer Kraft für die Lebendigkeit und die Aufgaben unserer Gemeinde einzusetzen.
Aufgrund der Größe unserer Kirchengemeinde wurden drei Stimmbezirke gebildet, die den vormaligen Gemeindegebieten der Epiphanias-, Bethlehems- und Carolinenkirche entsprechen. Der vom Kirchenvorstand gewählte Vertrauensausschuss, der die Wahl gemäß den gesetzlichen Regelungen vorbereitet, hat folgenden endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt:
Stimmbezirk Bethlehemskirche:
Olaf Kracker, Joachim Krech, Michaela Kreil, Claudia Lutzmann-Kern, Nikolaus Nützel, Matthias Rodewald
Stimmbezirk Carolinenkirche:
Georg Daler, Anna Fleischmann, Anita Lamprecht, Carsten Müller, Lena Stillkrauth, Alexandra Zühlke
Stimmbezirk Epiphaniaskirche:
Manuel Gutjahr, Martin von Hochmeister, Moritz Jackel, Wolfgang Kringer, Marion Reithuber, Stefanie Rumpel
Und so läuft die Wahl ab:
Die Wahlunterlagen werden Ihnen in der zweiten Septemberhälfte automatisch per Post zugeschickt, so dass Sie in Ruhe zuhause den Stimmzettel ausfüllen und zusammen mit dem Wahlschein an das Pfarramt zurücksenden können. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, am 20.10.2024 eines der Wahllokale zu besuchen (in den jeweiligen Gemeindesälen der Epiphaniaskirche, Bethlehemskirche und Carolinenkirche, am Wahltag von 9-10 Uhr und 11-13 Uhr geöffnet), bitte bringen Sie dazu Ihren Wahlschein und Ihren Ausweis mit.
Bei der Wahl haben Sie maximal 9 Stimmen, Sie dürfen also bis zu neun Kandidierende wählen und sind dabei nicht an die Stimmbezirke gebunden. (Falls Sie sich ausschließlich auf einen Stimmbezirk beschränken wollen, können Sie maximal sechs Kandiderenden Ihre Stimme geben, denn mehr sind pro Stimmbezirk nicht aufgestellt.) Bitte beachten Sie bei Ihrer Stimmvergabe, dass „Häufeln“, also einem/einer Kandidierenden mehr als eine Stimme zu geben, NICHT erlaubt ist!
Ausgezählt wird nach Stimmbezirken: Die drei Kandidierenden, die in ihrem Stimmbezirk jeweils die meisten Stimmen erhalten, werden stimmberechtigte Kirchenvorstandsmitglieder. So ist gewährleistet, dass die drei Stimmbezirke bzw. vormaligen Gemeinden gleich stark im Kirchenvorstand vertreten sind.
Weitere Informationen zur KV-Wahl und eine Selbstvorstellung der Kandidierenden finden Sie im nächsten Gemeindebrief.